BEHANDLUNGSPFLEGE nach SGB V
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für diese Leistungen.
Vom Arzt werden die Maßnahmen verordnet und von geschulten Pflegekräften und Pflegefachkräften erbracht. Behandlungspflege soll die Patienten bei der Heilung, Verbesserung oder Stabilisierung der Erkrankung unterstützen.
Diese Pflege kann auch verordnet werden, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen.
Hier einige Beispiele für diese Leistungen:
- Medikamentengabe und oder wöchentlich Medikamentenbox stellen
- Insulin Injektionen und Blutzuckerkontrolle
- Injektionen z. B. Vitamin B12
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Verbandwechsel
- Drainagen überprüfen und versorgen
- Katheter Versorgung
- Blutdruckmessung
Eine Erstverordnung kann der Arzt für 14 Tage ausstellen, im weiteren Verlauf bis zu einem Jahr.
Wir beantworten gern Ihre Fragen.
Qualitätsmanagement
Auf der Internetseite der Pflegelotsen können Sie sich über die Ergebnisse unserer Qualitätsprüfungen umfassend und transparent informieren: www.pflegelotse.de

