BERATUNGSBESUCH nach §37 Abs. 3 SGB XI

Ab dem Pflegegrad 2 sind Sie verpflichtet einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen.

Dieser Besuch findet halbjährig oder vierteljährig ab Pflegegrad 4 statt. Die Kosten für diesen Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse.

Wir als Pflegeprofis beraten sie rund um das Thema Pflege, geben Tipps, empfehlen ihnen Hilfsmittel und beantworten gern all ihre Fragen.

Die nötigen Formulare halten wir für sie bereit und die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir ebenfalls für Sie.

Qualitätsmanagement

Auf der Internetseite der Pflegelotsen können Sie sich über die Ergebnisse unserer Qualitätsprüfungen umfassend und transparent informieren: www.pflegelotse.de

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